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8.0. Vorstand

8.1. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter , dem Obmann des Güteausschusses und bis zu 5 Vorstandsmitgliedern. Er fasst Beschlüsse mit einfacher Mehrheit, bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.

Die Regelungen in 7.1.1, 7.1.2, 7.1.3 sowie 7.7 finden entsprechende Anwendung.

8.2. Die Amtsdauer der Vorstandsmitglieder beträgt zwei Jahre und währt bis zur Neuwahl des Vorstandes. Wiederwahl ist zulässig.

8.3. Vorstand im Sinne von Art. 26 BGB sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. Jeder ist allein vertretungsberechtigt und vertritt den Verein in allen Belangen.

8.4. Scheidet ein Vorstandsmitglied im Laufe seiner Amtsperiode aus, so bestellt der Güteausschuss an Stelle des Ausgeschiedenen ein neues Vorstandsmitglied mit Amtsdauer bis zur nächsten Mitgliederversammlung.

8.5. Der Vorstand leitet den Verein ehrenamtlich.

8.6. In Angelegenheiten des eigenen Unternehmens ist ein Vorstandsmitglied von der Beschlussfassung ausgeschlossen.

8.7. Der Vorstand ist berechtigt, die Geschäftsführung der Gütegemeinschaft zu übernehmen. Der Vorstand kann die Geschäftsführung der Gütegemeinschaft an einem Geschäftsführer übergeben. 

Die Geschäftsführung wird durch den Vorstand durchgeführt.

Vorstand

Reinhard Schubeis - Vorsitzender 

Hans Georg Husmann - stellvertretender Vorsitzende

nächste Wahl 2024

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